Zwei bis Neun
Endemanngasse 9, 1230 Wien
Ihr neues Eigenheim in attraktiver Lage am Rosenhügel, nahe der Natur und mit allen Vorzügen der Stadt. Ein Ort maßgeschneidert für das gute Leben. Hier können viele alltägliche Dinge nachhaltig, gesund und stressfrei in unmittelbarer Umgebung zu Fuß in einem 15-minütigem Radius erledigt werden. Das Leben ohne Auto ist hier eine echte Option.
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Projektdetails im Überblick
Fertigstellung
Frühling 2027
Wohnungen gesamt
73
Wohnungen verfügbar
73
Wohnungsgrößen
40 - 136 m²
Kaufpreis ab
€ 219.000 - 799.000
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Weitere Informationen zum Projekt "Zwei bis Neun"
Finden Sie hier alle Details zur Kaufabwicklung und den Nebenkosten.
Schall- und Wärmeisolierte Fenster mit 3-fach Verglasung
Beschattung aller Fensterflächen
Sicherheits-Eingangstüren mit Mehrfachverriegelung
Echtholzparkett in den Wohnräumen
Großformatiges Feinsteinzeug in Bad und WC
Regenduschsysteme und Armaturen von Premium Marken
Sanitärausstattung LAUFEN by Kartell
Einzahlung auf das Treuhandkonto durch die Käuferin / den Käufer:
Die Käuferin / der Käufer überweist den Gesamtkaufpreis samt Nebenkosten 14 Tage nach Unterschrift des Kaufvertrages durch die Käuferin / den Käufer auf das Treuhandkonto.
Alternativ kann die Käuferin / der Käufer binnen 14 Tagen 10 % des Kaufpreises samt Nebenkosten auf dem Treuhandkonto erlegen und die verbleibenden 90 % des Gesamtkaufpreises durch Übergabe einer Bankgarantie einer österreichischen Großbank an die Treuhänderin / den Treuhänder sicherstellen.
Auszahlung an den Bauträger entsprechend Bauträgervertragsgesetz – Ratenplan B:
Die Auszahlung des Gesamtkaufpreises erfolgt durch die Treuhänderin / den Treuhänder an den Bauträger streng nach Bauträgervertragsgesetz wie folgt:
10% bei Baubeginn aufgrund einer rechtskräftigen Baubewilligung
30% nach Fertigstellung des Rohbaues und des Daches des Bauteils
20% nach Fertigstellung der Rohinstallation
12% nach Fertigstellung der Fassade und der Fenster, einschließlich der Verglasung des Bauteils
17% nach Bezugsfertigstellung des eigentlichen Vertragsgegenstandes (oder bei vereinbarter vorzeitiger Übergabe des eigentlichen Vertragsgegenstandes)
9% nach Fertigstellung der Gesamtanlage
2% vor Übergabe des eigentlichen Vertragsgegenstandes (Zug um Zug gegen Absicherung der Käuferin / des Käufers durch eine Bankgarantie)
Treuhänderin und Vertragserrichterin: Grassner Rechtsanwalts GmbH
Der Erwerb der Eigentumswohnungen erfolgt provisionsfrei direkt vom Bauträger.
Folgende Nebenkosten sind durch die Käuferin / den Käufer zu entrichten:
• 3,5% Grunderwerbsteuer
• 0% Grundbucheintragungsgebühr*
• 1,5% Vertragserrichtungskosten zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, Barauslagen, Gerichtsgebühren, Kosten einer allfälligen Finanzierung, etc.
*Bis 30.06.2026 beträgt die Grundbucheintragungsgebühr 0,0% bei Hauptwohnsitz Begründung. Die Gebührenbefreiung gilt bis zu einer Bemessungsgrundlage von 500.000 Euro pro Person. Für den Teil, der über 500.000 Euro pro Person hinausgeht, ist die Gebühr zu entrichten.