Verfügbares Bauland ist knapp und fast schon unerschwinglich geworden. Der Erwerb einer Wohnung im Baurecht ist eine interessante Alternative. Sie sind dann "Mieter/in" des Grundes, aber Eigentümer/in der Wohnung.
Wenn Sie auf einem Grund im Baurecht bauen, oder eine Wohnung im Baurecht kaufen, müssen Sie das Grundstück nicht bezahlen und können so Geld sparen. Während Sie für den Grund eine Art Pacht oder Miete entrichten, ist die Immobilie, die Sie darauf erwerben, Ihr Eigentum. Die Laufzeit des eingetragenen Baurechts beträgt 99 Jahre, kann nicht gekündigt - aber sehr wohl veräußert oder vererbt werden. Für das Grundstück auf dem wir bauen bzw. das Wohnobjekt steht, müssen Sie keinen Kaufpreis errichten, sondern Sie errichten über den Zeitraum des Baurechts hinweg kleine Beträge an die Eigentümerin.
An dem von Ihnen zu erwerbenden Objekt (Wohnung und Autoabstellplatz), sowie an allen anderen Einheiten der Wohnhausanlage, wird letztlich Baurechtswohnungseigentum begründet. Wohnungseigentum bedeutet, dass Ihnen als Eigentümer/in eines Wohnungseigentumsobjektes (z.B. einer Wohnung) ein ausschließliches Nutzungs- und Verfügungsrecht über dieses Objekt eingeräumt wird, welches rechtlich untrennbar mit einem ideellen Miteigentumsanteil an der Liegenschaft (bzw. am Baurecht an der Liegenschaft) verbunden ist.
Jede/r Eigentümer/in eines Wohnungseigentumsobjektes erwirbt daher ihren / seinen entsprechenden Anteil an der gesamten Liegenschaft und alle Wohnungseigentümer/innen räumen einander gegenseitig im Rahmen des Wohnungseigentumsvertrages die ausschließlichen Nutzungs- und Verfügungsrechte ein. Diese entsprechenden Miteigentumsanteile bestimmen sich nach dem Nutzwertgutachten, welches von einer / einem Sachverständigen erstellt wird. Aus diesem geht hervor, wie viele ideelle Anteile an der Liegenschaft (bzw. dem Baurecht an der Liegenschaft) einem Wohnungseigentumsobjekt entsprechen.
Auf Basis des Nutzwertgutachtens werden die Miteigentumsanteile (Baurechtswohnungseigentum) im Grundbuch eingetragen. Es ist möglich, dass sich diese Nutzwerte noch geringfügig ändern. Die Berichtigung kann aufgrund von Umplanungen im Laufe der Abwicklung und Errichtung des Projekts erforderlich werden, weil sich durch solche Änderungen die Nutzwerte verschieben können und richtig gestellt werden müssen. Auf Basis der endgültigen Miteigentumsanteile wird nach Fertigstellung des Bauprojektes das Baurechtswohnungseigentum an der Liegenschaft begründet.