Rohbau und Kran bei Sonnenuntergangsstimmung

Wohnbauförderung in Vorarlberg

Die Wohnbauförderung des Landes Vorarlberg bildet eine wichtige Finanzierungshilfe, die es möglichst vielen Vorarlberger/innen ermöglichen soll, den Traum vom Eigenheim zu erfüllen. Was das konkret für die Realisierung Ihres Wohntraumes bedeutet, erfahren Sie hier.

Wie lässt sich Ihre Wohnbauförderung berechnen?

Der Förderbetrag hängt von der gewählten Wohneinheit sowie individuellen Kriterien ab:

Für Eigentumswohnungen: € 100.000,-

Für Eigentumswohnungen: € 100.000,-

Ersterwerbsbonus: € 20.000,-

Ersterwerbsbonus: € 20.000,-

Kinderbonus je Kind: € 15.000,-

Kinderbonus je Kind: € 15.000,-

Etwaige Zuschläge für Klimaschutz, Regionalität und Soziales bis zu € 60.000,-

Etwaige Zuschläge für Klimaschutz, Regionalität und Soziales bis zu € 60.000,-

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

  • österreichische Staatsbürgerschaft oder rechtliche Gleichstellung

  • Hauptwohnsitz im geförderten Objekt

  • dringender Wohnbedarf

  • geförderter Wohnraum nicht größer als 150 m² (bzw. 200 m² bei baulich getrennten Wohnungen in Mehrfamilienhaus)

  • Monatliches Nettoeinkommen unter den Grenzwerten (siehe Einkommensgrenzen)

Das Land Vorarlberg gibt für den Erhalt der Landeswohnbauförderung eine Obergrenze für das monatliche Nettoeinkommen vor.

Das Land Vorarlberg legt Höchstgrenzen für das monatliche Nettoeinkommen fest, um die Landeswohnbauförderung zu erhalten. Diese können einfach selbst berechnet werden, indem Sie Ihr Jahresbruttoeinkommen vom Jahreslohnzettel bzw. Einkommenssteuerbescheid abziehen und die Sozialversicherungsbeiträge sowie Lohnsteuer abrechnen. Das resultierende Jahresnettoeinkommen teilen Sie durch 12, um den monatlichen Nettoverdienst zu erhalten. Zur Förderberechtigung dürfen folgende Grenzen nicht überschritten werden:

  • 1 Person: 4.000 Euro

  • 2 Personen: 7.000 Euro

  • ab 3 Personen: 8.250 Euro

Überschreitungen dieser Grenzen sind kein Ausschlusskriterium. Die Höhe des Förderungsbetrags ändert sich lediglich: Für jeden Euro, um den die Grenze überschritten wird, werden 5 % vom Förderbetrag abgezogen.

Wie zahlen Sie Ihre Wohnbauförderung zurück?

Gefördert wird Ihr Eigenheim in Form eines zinsgünstigen Kredits über eine Rückzahlungsperiode von 35 Jahren. Sie können zwischen einer Fixverzinsung von 1,25 % oder einer variablen Verzinsung von 0,25 % bis 1,50 % wählen. Diese attraktiven Zinsoptionen machen die Wohnbaufinanzierung in Vorarlberg im Vergleich zu herkömmlichen Bankkrediten besonders attraktiv.

Für Eltern bietet der Kinderzuschuss zusätzliche finanzielle Unterstützung: Über einen Zeitraum von maximal zwei Jahren erhalten Sie pro Kind einen monatlichen Zuschuss von € 50,-; bei Mehrlingsgeburten erhöht sich dieser auf € 75,-.

Wie kommen Sie zu Ihrer Wohnbauförderung?

Sie möchten in ein Eigenheim investieren und die Landeswohnbauförderung in Anspruch nehmen? Wir unterstützen Sie gerne! Auf unserer Website finden Sie Informationen, ob eine Wohnung förderfähig ist und bis zu welchem Betrag. Haben Sie Ihr Traumobjekt gefunden? Wir helfen Ihnen bei der Prüfung der Förderungskriterien und beim Antragsprozess. Vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit Ihrem Ansprechpartner Thomas Humml über unser Kontaktformular.
MitarbeiterInnen von Swietelsky arbeiten, gebeugt über einem Grundrissplan und Gebäudemodell

Haben Sie noch Fragen zur Wohnbauförderung?

Wir beraten Sie gerne.

Vorarlberg

Thomas Humml

Verkauf Vorarlberg