Einzahlung auf das Treuhandkonto durch den Käufer:
Der Käufer überweist den Gesamtkaufpreis samt Nebenkosten 14 Tage nach Unterschrift des Kaufvertrages durch den Käufer auf das Treuhandkonto.
Alternativ kann der Käufer binnen 14 Tagen 10 % des Kaufpreises samt Nebenkosten auf dem Treuhandkonto erlegen und die verbleibenden 90 % des Gesamtkaufpreises durch Übergabe einer Bankgarantie einer österreichischen Großbank an den Treuhänder sicherstellen.
Auszahlung an den Bauträger entsprechend Bauträgervertragsgesetz – Ratenplan B:
Die Auszahlung des Gesamtkaufpreises erfolgt durch den Treuhänder an den Bauträger streng nach Bauträgervertragsgesetz wie folgt:
10% bei Baubeginn aufgrund einer rechtskräftigen Baubewilligung
30% nach Fertigstellung des Rohbaues und des Daches
20% nach Fertigstellung der Rohinstallation
12% nach Fertigstellung der Fassade und der Fenster, einschließlich der Verglasung des Bauteils
17% nach Bezugsfertigstellung des eigentlichen Vertragsgegenstandes (oder bei vereinbarter vorzeitiger Übergabe des eigentlichen Vertragsgegenstandes)
9% nach Fertigstellung der Gesamtanlage
2% vor Übergabe des eigentlichen Vertragsgegenstandes (Zug um Zug gegen Absicherung des Käufers durch eine Bankgarantie)
Treuhänder und Vertragserrichter: Dr. Christian Girardi LL.M, Ing. Dr. Stefan Schwärzler und Mag. Daniel Pichler, Rechtsanwälte, Maximilianstr. 29/P, 6020 Innsbruck